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   LG Frankfurt/Oder, 25.01.2002 - 6 (a) S 118/01   

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https://dejure.org/2002,27993
LG Frankfurt/Oder, 25.01.2002 - 6 (a) S 118/01 (https://dejure.org/2002,27993)
LG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 25.01.2002 - 6 (a) S 118/01 (https://dejure.org/2002,27993)
LG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 25. Januar 2002 - 6 (a) S 118/01 (https://dejure.org/2002,27993)
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  • LG Köln, 04.07.1996 - 1 S 331/95
    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 25.01.2002 - 6 (a) S 118/01
    Selbst wenn diese Gegenstände sich nur in einem Teil der Wohnung befinden, führt dies dabei jedoch grundsätzlich zur Verpflichtung zur Zahlung von Nutzungsersatz für die gesamte Wohnung, da eine teilweise Rückgabe der Mietsache als unzulässig anzusehen ist (vgl. BGH, NJW 1988, 2665; LG Köln, NJW-RR 1996, 1480; OLG Hamm, ZMR 1996, 372; OLG Brandenburg, ZMR 1997, 584).

    Eine Vorenthaltung der Mietsache kommt nämlich nur dann in Betracht, wenn Einbauten oder aber Gegenstände in einem so erheblichen Ausmaß in der Wohnung zurückbleiben, dass dadurch eine Inbesitznahme durch den Vermieter verhindert wird (vgl. BGH, NJW 1988, 2265; OLG Brandenburg, ZMR 1997, 584; OLG Hamm, ZMR 1996, 372; LG Köln, NJW-RR 1996, 1480).

  • BGH, 11.05.1988 - VIII ZR 96/87

    Vorenthaltung des Mietobjekts durch Zurücklassung zu beseitigender Einrichtungen;

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 25.01.2002 - 6 (a) S 118/01
    Selbst wenn diese Gegenstände sich nur in einem Teil der Wohnung befinden, führt dies dabei jedoch grundsätzlich zur Verpflichtung zur Zahlung von Nutzungsersatz für die gesamte Wohnung, da eine teilweise Rückgabe der Mietsache als unzulässig anzusehen ist (vgl. BGH, NJW 1988, 2665; LG Köln, NJW-RR 1996, 1480; OLG Hamm, ZMR 1996, 372; OLG Brandenburg, ZMR 1997, 584).
  • OLG Celle, 03.03.1999 - 2 U 86/98

    Begriff der Wohnraummiete; Formularmäßige Auferlegung der Schönheitsreparaturen

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 25.01.2002 - 6 (a) S 118/01
    Eine solche Klausel, wonach ein Mieter unabhängig von der letztmaligen Durchführung von Renovierungsarbeiten bei Auszug auf jeden Fall verpflichtet sein soll, Schönheitsreparaturen auszuführen, benachteiligt den Mieter indessen in unangemessener Weise, da ihm auch bei einer äußerst kurzen Vertragsdauer die Pflicht zur vollständigen Durchführung von Schönheitsreparaturen obliegt und hierdurch quasi der gleichzeitig vereinbarte Fristenplan außer Kraft gesetzt wird (vgl. OLG Celle, ZMR 1999, 469; LG Hamburg, NZM 2000, 541; LG Berlin, NZM 2001, 285 f.; LG Berlin, ZMR 1999, 557; Bub/Treier a.a.O., V A Rnr. 207 m.w.N.).
  • LG Hamburg, 14.04.2000 - 311 S 205/99

    Mietrecht; laufende Schönheitsreparaturen bei zusätzlicher Endrenovierung

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 25.01.2002 - 6 (a) S 118/01
    Eine solche Klausel, wonach ein Mieter unabhängig von der letztmaligen Durchführung von Renovierungsarbeiten bei Auszug auf jeden Fall verpflichtet sein soll, Schönheitsreparaturen auszuführen, benachteiligt den Mieter indessen in unangemessener Weise, da ihm auch bei einer äußerst kurzen Vertragsdauer die Pflicht zur vollständigen Durchführung von Schönheitsreparaturen obliegt und hierdurch quasi der gleichzeitig vereinbarte Fristenplan außer Kraft gesetzt wird (vgl. OLG Celle, ZMR 1999, 469; LG Hamburg, NZM 2000, 541; LG Berlin, NZM 2001, 285 f.; LG Berlin, ZMR 1999, 557; Bub/Treier a.a.O., V A Rnr. 207 m.w.N.).
  • LG Berlin, 11.07.2000 - 63 S 512/99

    Abwälzung der laufenden Schönheitsreparaturen auf den Wohnungsmieter in

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 25.01.2002 - 6 (a) S 118/01
    Eine solche Klausel, wonach ein Mieter unabhängig von der letztmaligen Durchführung von Renovierungsarbeiten bei Auszug auf jeden Fall verpflichtet sein soll, Schönheitsreparaturen auszuführen, benachteiligt den Mieter indessen in unangemessener Weise, da ihm auch bei einer äußerst kurzen Vertragsdauer die Pflicht zur vollständigen Durchführung von Schönheitsreparaturen obliegt und hierdurch quasi der gleichzeitig vereinbarte Fristenplan außer Kraft gesetzt wird (vgl. OLG Celle, ZMR 1999, 469; LG Hamburg, NZM 2000, 541; LG Berlin, NZM 2001, 285 f.; LG Berlin, ZMR 1999, 557; Bub/Treier a.a.O., V A Rnr. 207 m.w.N.).
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